Norm
ABGB §951Rechtssatz
Die (subsidiäre) Klage nach § 951 Abs 1 ABGB des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer auf Geltendmachung des Schenkungspflichtteils berührt die Verlassenschaft nicht. Für eine solche Klage besteht kein im Gesetz vorgesehener materieller Auskunftsanspruch des Noterben gegen den Geschenknehmer. In dieser Konstellation kann der Noterbe daher keinen Manifestationsanspruch nach Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO geltend machen, und zwar auch dann nicht, wenn der klagende Noterbe gleichzeitig Haupterbe ist
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129117Im RIS seit
13.01.2014Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016