Norm
UVG §2Rechtssatz
Die dauernd bei ihrer Mutter in Ungarn lebende Unterhaltsberechtigte erfüllt nicht das Erfordernis eines inländischen Aufenthalts. Auf Art 18 AEUV kann sie sich nicht berufen, weil auch ein österreichisches Kind mit Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf UV hätte. Eine Berufung auf Art 7 Abs 2 der VO (EU) Nr 492/2011 scheitert am Fehlen eines Wanderungstatbestands, weil weder beim in Österreich lebenden Vater noch bei der ungarischen Mutter eine "Grenzgängerkonstellation" gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129107Im RIS seit
09.01.2014Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016