Norm
UVG §20 Abs2 Z4Rechtssatz
Wird einem unterhaltsberechtigten Kind Familienunterhalt nach § 25 HGG erbracht, ist analog § 20 Abs 1 Z 4 UVG ein Grund für die ? auch rückwirkende ? Einstellung der Vorschüsse gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129108Im RIS seit
09.01.2014Zuletzt aktualisiert am
21.01.2014