RS OGH 2013/10/22 10Ob45/13k

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Veröffentlicht am 22.10.2013
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Norm

UVG §20 Abs2 Z4

Rechtssatz

Wird einem unterhaltsberechtigten Kind Familienunterhalt nach § 25 HGG erbracht, ist analog § 20 Abs 1 Z 4 UVG ein Grund für die ? auch rückwirkende ? Einstellung der Vorschüsse gegeben.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 45/13k
    Entscheidungstext OGH 22.10.2013 10 Ob 45/13k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129108

Im RIS seit

09.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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