RS Vwgh 2013/10/25 2013/02/0141

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Veröffentlicht am 25.10.2013
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ASchG 1994 §9 Abs1;
AÜG §3;
AÜG §4 Abs1;
AÜG §4 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/02/0145 E 25. Oktober 2013

Rechtssatz

Für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung ist nicht entscheidend, ob und welche Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschäftiger (Auftraggeber) und der Arbeitskraft, aber auch zwischen dem Beschäftiger und dem Überlasser bestehen (vgl. E 23. Mai 2012, 2009/11/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013020141.X03

Im RIS seit

28.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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