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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1994 §9 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/02/0145 E 25. Oktober 2013Rechtssatz
Für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung ist nicht entscheidend, ob und welche Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschäftiger (Auftraggeber) und der Arbeitskraft, aber auch zwischen dem Beschäftiger und dem Überlasser bestehen (vgl. E 23. Mai 2012, 2009/11/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013020141.X03Im RIS seit
28.11.2013Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017