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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs5;Rechtssatz
Hinsichtlich § 5 StVO 1960 ist es maßgeblich, ob der Meldungsleger im Zuge der Amtshandlung aufgrund der von ihm wahrgenommenen Umstände mit gutem Grund die Vermutung haben konnte, dass der Beschuldigte (Bf) sich zum Zeitpunkt des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013020003.X01Im RIS seit
28.11.2013Zuletzt aktualisiert am
08.01.2014