RS OGH 2013/9/10 40R204/13s

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Veröffentlicht am 10.09.2013
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Norm

RATG §11 Abs2
EO §74

Rechtssatz

Für Kosten von Kostenbestimmungsanträgen gilt ebenso wie für das Kostenrekursverfahren Quotenkompensation, nicht nur wenn der Gegner eine Gegenäußerung erstattet.

Entscheidungstexte

  • 40 R 204/13s
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.09.2013 40 R 204/13s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2013:RWZ0000186

Im RIS seit

17.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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