RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0014

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Veröffentlicht am 14.10.2013
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §56;
BDG 1979 §57;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Da § 57 BDG 1979 gegenüber § 56 BDG 1979 die lex specialis darstellt, kann aus der in § 56 Abs. 6 BDG 1979 enthaltenen Ermächtigung der Dienstbehörde, eine nach Abs. 2 unzulässige Nebenbeschäftigung unverzüglich mit schriftlicher Weisung zu untersagen, nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass die Dienstbehörde im Rahmen des § 57 BDG 1979 keine Weisungen erteilen dürfte. Die Befugnis zur Erteilung einer solchen Weisung ergibt sich vielmehr schon aus Art. 20 Abs. 1 B-VG, sodass es keiner weiteren einfachgesetzlichen Ermächtigung mehr bedarf (zur Befugnis - gegebenenfalls auch zur Pflicht - zur Leitung der Verwaltung durch Weisung vgl. etwa Mayer, B-VG4, Anmerkung AI.2. zu Art. 20 B-VG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120014.X06

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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