RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0014

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Veröffentlicht am 14.10.2013
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §56;
BDG 1979 §57;
B-VG Art20 Abs1;

Rechtssatz

Es bedarf keines besonderen Anlasses seitens des Beamten, etwa eines vorgängigen Zuwiderhandelns, um die Dienstbehörde dazu zu berechtigen, gegenüber dem Beamten die ihn aus § 57 BDG 1979 treffenden besonderen Dienstpflichten im Rahmen einer Weisung zu konkretisieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120014.X04

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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