RS Vwgh 2013/10/14 2013/12/0014

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Veröffentlicht am 14.10.2013
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56;
BDG 1979 §57;

Rechtssatz

§ 57 BDG 1979 regelt eine besondere Art der Nebenbeschäftigung und stellt damit eine lex specialis zu § 56 BDG 1979 dar. Die Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung ist im Sinn des § 57 BDG 1979 von der Dienstbehörde mittels Bescheides auszusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120014.X02

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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