Norm
StPO §87 Abs1Rechtssatz
Der Angeklagte ist zur Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der Strafantrag gemäß § 485 Abs 1 Z 2 StPO zurückgewiesen wird, nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000104Im RIS seit
13.12.2013Zuletzt aktualisiert am
13.12.2013