RS OGH 2013/11/26 3R316/13p

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Veröffentlicht am 26.11.2013
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Norm

ZPO §68

Rechtssatz

Beauftragt die Partei, für die gemäß § 64 Abs 1 Z 3 ZPO ein Rechtsanwalt als Verfahrenshelfer bestellt wurde, einen frei gewählten Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im anhängigen Verfahren, führt dies zwar nicht ex lege zum Erlöschen der Verfahrenshilfe nach § 68 Abs 1 ZPO,  jedoch kann, auch wenn keine Änderung der Vermögensverhältnisse eingetreten ist, die Verfahrenshilfe (im Umfang der Z 3) für erloschen erklärt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 R 316/13p
    Entscheidungstext LG Feldkirch 26.11.2013 3 R 316/13p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2013:RFE0100020

Im RIS seit

09.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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