RS Vwgh 2013/10/15 2009/02/0364

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Veröffentlicht am 15.10.2013
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der aufhebende Bescheid der Gemeindeaufsichtsbehörde entfaltet in Bezug auf die tragenden Aufhebungsgründe, sofern er unbekämpft bleibt oder eine Beschwerde vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts keinen Erfolg hat, vor der Gemeindebehörde, vor der Aufsichtsbehörde und vor dem Verwaltungsgerichtshof Bindungswirkung (vgl. E 17. September 1996, 95/05/0209).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidVorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2009020364.X01

Im RIS seit

07.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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