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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §59 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei der Beurteilung gemäß § 59 Abs. 1 lit. a StVO 1960 kommt es nicht auf die Beurteilung der Gefährlichkeit des Verhaltens im Straßenverkehr an, sondern ausschließlich auf den körperlichen und geistigen Zustand im Zusammenhang mit der Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009020164.X01Im RIS seit
07.11.2013Zuletzt aktualisiert am
03.12.2013