RS Vwgh 2013/10/15 2009/02/0164

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Veröffentlicht am 15.10.2013
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §59 Abs1 lita;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung gemäß § 59 Abs. 1 lit. a StVO 1960 kommt es nicht auf die Beurteilung der Gefährlichkeit des Verhaltens im Straßenverkehr an, sondern ausschließlich auf den körperlichen und geistigen Zustand im Zusammenhang mit der Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2009020164.X01

Im RIS seit

07.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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