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10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, AsylgerichtshofNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; kein minderer Grad des Versehens; Zurückweisung der Beschwerde als verspätetRechtssatz
Es gehört zu einer den gebotenen Sorgfaltsmaßstäben entsprechenden Kanzleiorganisation, Kontrollmechanismen - insbesondere ein Fristenbuch - anzulegen, die Gewähr leisten, dass die auf einem Irrtum beruhende, aber bewusste Nichteinbringung eines fristgebundenes Schriftstückes durch eine Kanzleikraft spätestens am Tag des Ablaufes der Frist bemerkt wird.
Es ist einem Rechtsanwalt - für dessen berufliche Tätigkeit die Einhaltung von Fristen von besonderer Bedeutung ist und für die daher ein hoher Sorgfaltsmaßstab gilt - jedenfalls zumutbar, sich - durch die Führung eines entsprechenden Fristenbuches oder sonstige organisatorische Maßnahmen - zu vergewissern, dass Schriftstücke, die einer Kanzleikraft zur Kuvertierung und Postaufgabe übergeben werden, tatsächlich spätestens am letzten Tag der Frist eingebracht werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B1182.2013Zuletzt aktualisiert am
02.12.2013