Norm
EStG §37 Abs9Rechtssatz
Die Inanspruchnahme der Progressionsermäßigung des § 37 Abs 9 EStG für selbständige künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit (rechnerische Aufteilung auch auf zwei dem Einkunftsjahr vorangegangene Steuerjahre) führt nicht zu einer Erhöhung oder Minderung des für den Grenzbetrag (§ 2 Abs 1 Z 3 KBGG in der Stammfassung) maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129027Im RIS seit
18.11.2013Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016