Norm
MRG §15Rechtssatz
Die mangelnde Nennung des § 15 Abs 2 MRG im Verweisungskatalog des § 37 Abs 1 MRG beruht auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, hat doch der Gesetzgeber erkennbar alle Feststellungsanträge, soweit die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen - wozu auch die Umsatzsteuer zählt ? Verfahrensgegenstand ist, in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129029Im RIS seit
18.11.2013Zuletzt aktualisiert am
18.11.2013