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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/09/0160Rechtssatz
Bei der Zustellung von Pizzen für eine Pizzeria, auch wenn dies mit einem Pkw erfolgt, handelt es sich im Wesentlichen um eine einfache Tätigkeit, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis erbracht wird (vgl. E 14. Jänner 2010, 2008/09/0339; E 9. Dezember 2010, 2007/09/0356). Auch der Umstand, dass die Ausländerin im Besitz eines Gewerbescheines gewesen ist, hindert grundsätzlich die Qualifikation ihrer Verwendung als Beschäftigte nicht, weil die Ausländerin und ihr Ehegatte, mit dem allein sie ihre Aufgabe durchgeführt hat, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht in den Ablauf des Unternehmens des Beschäftigers eingegliedert und von diesem abhängig waren (vgl. E 25. Juni 2013, 2011/09/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090150.X01Im RIS seit
30.10.2013Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013