RS Vwgh 2013/10/3 2012/09/0150

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Veröffentlicht am 03.10.2013
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/09/0160

Rechtssatz

Bei der Zustellung von Pizzen für eine Pizzeria, auch wenn dies mit einem Pkw erfolgt, handelt es sich im Wesentlichen um eine einfache Tätigkeit, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis erbracht wird (vgl. E 14. Jänner 2010, 2008/09/0339; E 9. Dezember 2010, 2007/09/0356). Auch der Umstand, dass die Ausländerin im Besitz eines Gewerbescheines gewesen ist, hindert grundsätzlich die Qualifikation ihrer Verwendung als Beschäftigte nicht, weil die Ausländerin und ihr Ehegatte, mit dem allein sie ihre Aufgabe durchgeführt hat, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht in den Ablauf des Unternehmens des Beschäftigers eingegliedert und von diesem abhängig waren (vgl. E 25. Juni 2013, 2011/09/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090150.X01

Im RIS seit

30.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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