RS Vwgh 2013/10/3 2012/09/0016

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Veröffentlicht am 03.10.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0066 E 6. November 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbild einer Übertretung gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 AuslBG besteht in einer Beschäftigung eines Ausländers ohne entsprechende arbeitsmarktrechtliche Zulassung oder Bestätigung. Es ist jedoch nicht Tatbestandselement, welche dieser Zulassungen oder Bestätigungen im konkreten Fall nicht vorhanden gewesen ist (Hinweis E 25. September 1992, 92/09/0147).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090016.X02

Im RIS seit

25.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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