RS Vwgh 2013/10/3 2012/09/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0123 E 6. November 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Dass ein Ausländer im Besitz einer ihm ausgestellten Gewerbeberechtigung ist, steht der Annahme eines Verschuldens des -

den Ausländer zu unselbständigen Tätigkeiten bewilligungslos beschäftigenden - Arbeitgebers iSd § 5 Abs. 1 VStG nicht entgegen (vgl. E 26. Jänner 2012, 2009/09/0099).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090001.X02

Im RIS seit

30.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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