RS OGH 2013/7/24 9ObA79/13b

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Veröffentlicht am 24.07.2013
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Norm

ArbVG §36 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsvertraglich dazu verpflichtet ist, als Geschäftsführer einer anderen Konzerngesellschaft mit selbständiger Entscheidungsbefugnis für die Belegschaft und für die Betriebsmittel die Betriebsführungsfunktion auszuüben, ist nicht Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 79/13b
    Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 ObA 79/13b
    Beisatz: Dabei kommt es nicht bloß auf die formale Organstellung, sondern auf ihre materielle Ausgestaltung an. (T1);
    Veröff: SZ 2013/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129014

Im RIS seit

11.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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