Norm
WAG 2007 §46Rechtssatz
Das Modell des auch als Execution?only?Business neuer Prägung bezeichneten „reinen Ausführungsgeschäfts“ (im Sinn des § 46 WAG 2007) kommt nur bei Dienstleistungen in Betracht, die sich auf nicht komplexe Finanzinstrumente nach § 1 Z 7 WAG 2007 beziehen (§ 46 Z 1). Bei Immobilienaktien handelt es sich nicht um ein derartiges komplexes Finanzinstrument.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129017Im RIS seit
14.11.2013Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013