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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/12/0008 E 4. September 2012 RS 5Stammrechtssatz
Die dauernde Dienstunfähigkeit des Beamten auf einem bestimmten Arbeitsplatz kann nicht damit begründet werden, dass er dort Mobbing ausgesetzt wäre, welches er auf Grund eines nicht krankheitsbedingten habituellen Charakterzuges nur schlechter verarbeiten könnte als andere (Hinweis Erkenntnisse vom 12. Mai 2010, 2009/12/0072, und vom 17. September 2008, 2007/12/0185). Es ist Sache des Dienstgebers, Mobbing am aktuellen Arbeitsplatz des Beamten hintanzuhalten und in diesem Zusammenhang auch "unbewältigte Konflikte" zu beseitigen (Hinweis E vom 17. Oktober 2011, 2010/12/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010120020.X03Im RIS seit
09.10.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013