RS Vwgh 2013/9/26 2011/07/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2013
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg impl;
WRG 1959 §138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/07/0123 E 11. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Für das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung nach § 138 WRG 1959 kommt es lediglich darauf an, ob eine Maßnahme wasserrechtlich bewilligungspflichtig war und sie ohne Vorliegen einer solchen wasserrechtlichen Bewilligung gesetzt wurde (Hinweis E 26. Mai 1998, 97/07/0060), während die zivilrechtliche Befugnis zur Setzung der Maßnahme völlig irrelevant ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070127.X02

Im RIS seit

24.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten