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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0123 E 11. März 1999 RS 1Stammrechtssatz
Für das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung nach § 138 WRG 1959 kommt es lediglich darauf an, ob eine Maßnahme wasserrechtlich bewilligungspflichtig war und sie ohne Vorliegen einer solchen wasserrechtlichen Bewilligung gesetzt wurde (Hinweis E 26. Mai 1998, 97/07/0060), während die zivilrechtliche Befugnis zur Setzung der Maßnahme völlig irrelevant ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011070127.X02Im RIS seit
24.10.2013Zuletzt aktualisiert am
30.10.2013