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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1 lita;Rechtssatz
Es ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags nicht relevant, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Zustimmung des Betroffenen vorlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011070127.X01Im RIS seit
24.10.2013Zuletzt aktualisiert am
30.10.2013