RS Vwgh 2013/9/26 2011/07/0127

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Veröffentlicht am 26.09.2013
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Es ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrags nicht relevant, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Zustimmung des Betroffenen vorlag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070127.X01

Im RIS seit

24.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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