RS Vwgh 2013/9/26 2010/07/0130

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Veröffentlicht am 26.09.2013
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §33 Abs1;
AWG 2002 §33 Abs2;
AWG 2002 §35 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Erstellung eines Gutachtens nach § 35 Abs. 1 AWG 2002 bedarf es keines Auftrages der Behörde (oder desjenigen, der eine Tarifänderung meldet). Die Pflicht des Expertengremiums zur Erstellung des Gutachtens ergibt sich vielmehr bereits aus § 35 Abs. 1 Z 1 AWG 2002.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070130.X01

Im RIS seit

29.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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