RS OGH 2013/8/29 1Ob90/13m

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Veröffentlicht am 29.08.2013
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Norm

BauRG §4 Abs2

Rechtssatz

Das „Erlöschen“ des Baurechts wegen qualifizierten Zahlungsverzugs iSd § 4 Abs 2 BauRG führt noch nicht zum Untergang der dinglichen Position des Bauberechtigten, sondern begründet nur einen Löschungstitel. Ist eine Löschung nicht erfolgt, kann der Bauberechtigte von einem titellos benützenden Dritten Räumung und Zahlung eines Benützungsentgelts verlangen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 90/13m
    Entscheidungstext OGH 29.08.2013 1 Ob 90/13m
    Veröff: SZ 2013/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129004

Im RIS seit

24.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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