Norm
Rechtssatz
Gemäß § 8a JN entscheidet das Rekursgericht auch über einen Rekurs gegen den Ausspruch nach § 2 Abs 2 GEG durch den Einzelrichter (Ablehnung von OLG Linz 3 R 90/12v = RIS-Justiz RL0000125).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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