RS OGH 2013/8/21 15Os15/13i, 13Os87/19x

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Veröffentlicht am 21.08.2013
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Norm

StPO §157 Abs1 Z1

Rechtssatz

Im Unterschied zur früheren Rechtslage (vgl § 152 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz StPO in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) besteht das Aussageverweigerungsrecht bei Gefahr der "Selbstbelastung" eines rechtskräftig Verurteilten nicht mehr, soweit nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinem Nachteil in Frage kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129000

Im RIS seit

17.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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