Norm
StPO §157 Abs1 Z1Rechtssatz
Im Unterschied zur früheren Rechtslage (vgl § 152 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz StPO in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) besteht das Aussageverweigerungsrecht bei Gefahr der "Selbstbelastung" eines rechtskräftig Verurteilten nicht mehr, soweit nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinem Nachteil in Frage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129000Im RIS seit
17.10.2013Zuletzt aktualisiert am
23.06.2020