Norm
ABGB §364 Abs2Rechtssatz
Im Unterlassungsprozess zwischen Nachbarn wegen Geruchsimmissionen nach § 364 Abs 2 ABGB begründet das Vorliegen der Baubewilligung einer Schweinemastanlage nach dem Steiermärkischen Baugesetz idF vor der Novelle LGBl 2008/88, nicht das Vorliegen einer „behördlich genehmigten Anlage“ iSd § 364a ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128980Im RIS seit
09.10.2013Zuletzt aktualisiert am
01.04.2015