RS OGH 2013/7/24 9Ob48/12t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2013
beobachten
merken

Norm

ABGB §364 Abs2
ABGB §364a
stmk BauG §29

Rechtssatz

Im Unterlassungsprozess zwischen Nachbarn wegen Geruchsimmissionen nach § 364 Abs 2 ABGB begründet das Vorliegen der Baubewilligung einer Schweinemastanlage nach dem Steiermärkischen Baugesetz idF vor der Novelle LGBl 2008/88, nicht das Vorliegen einer „behördlich genehmigten Anlage“ iSd § 364a ABGB.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 48/12t
    Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 Ob 48/12t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128980

Im RIS seit

09.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten