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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/07/0050 E 20. März 2013 RS 1Stammrechtssatz
Nach § 87b AWG 2002 ist eine Beschwerde des LH gegen Bescheide des UVS dann zulässig, wenn es sich um Behandlungsanlagen handelt. Inhaltlich ist der LH bei der Beschwerdeführung nicht eingeschränkt (etwa auf die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Interessen), er kann ganz allgemein die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids geltend machen.
Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenInstanzenzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013070017.X01Im RIS seit
06.09.2013Zuletzt aktualisiert am
03.10.2013