RS Vwgh 2013/7/25 2010/07/0213

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Veröffentlicht am 25.07.2013
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §137;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0173 E 23. November 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Ausschlaggebend für die Strafbarkeit eines Verhaltens gem den §§ 32 und 137 WRG ist das Vorliegen einer verbotenerweise, weil bewilligungslos vorgenommenen, beabsichtigten oder von vornherein zu gewärtigenden Einwirkung bzw Verunreinigung (Hinweis E 27. März 1990, 89/07/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070213.X02

Im RIS seit

04.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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