RS Vwgh 2013/7/25 2010/07/0213

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Veröffentlicht am 25.07.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs3a;
WRG 1959 §10;

Rechtssatz

§ 10 WRG 1959 setzt die Absicht zur Benutzung oder Erschließung des Grundwassers voraus (Hinweis E 24. April 2008, 2005/07/0037). In einem außerplanmäßig - gleichsam als Unfall - zustande gekommenen Grundwasseranschnitt mit darauffolgendem Abpumpen des Wassers in ein Oberflächenwasserkanalsystem kann keine nach § 10 WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benützungsabsicht erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070213.X01

Im RIS seit

04.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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