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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs3a;Rechtssatz
§ 10 WRG 1959 setzt die Absicht zur Benutzung oder Erschließung des Grundwassers voraus (Hinweis E 24. April 2008, 2005/07/0037). In einem außerplanmäßig - gleichsam als Unfall - zustande gekommenen Grundwasseranschnitt mit darauffolgendem Abpumpen des Wassers in ein Oberflächenwasserkanalsystem kann keine nach § 10 WRG 1959 erforderliche Erschließungs- oder Benützungsabsicht erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070213.X01Im RIS seit
04.09.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017