RS OGH 2013/8/7 6C618/13p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2013
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Norm

ZPO §235
ZPO §248

Rechtssatz

Wurde im Mahnverfahren der Zahlungsbefehl bereits erlassen, ist eine Ausdehnung der Klage – auch zu einem Zeitpunkt noch vor Zustellung des Zahlungsbefehles und sohin vor Streitanhängigkeit – nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 6 C 618/13p
    Entscheidungstext BG Neusiedl 07.08.2013 6 C 618/13p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BG00320:2013:RW0000754

Im RIS seit

11.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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