Norm
ZPO §235Rechtssatz
Wurde im Mahnverfahren der Zahlungsbefehl bereits erlassen, ist eine Ausdehnung der Klage – auch zu einem Zeitpunkt noch vor Zustellung des Zahlungsbefehles und sohin vor Streitanhängigkeit – nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BG00320:2013:RW0000754Im RIS seit
11.10.2013Zuletzt aktualisiert am
14.10.2013