Norm
HeimAufG §6Rechtssatz
Es genügt, wenn die Dokumentation in einem vertretbaren zeitlichen Zusammenhang, der zuverlässig die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur gesetzten Tätigkeit oder Beobachtung des behandelnden Arztes gewährleisten kann, erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128968Im RIS seit
26.09.2013Zuletzt aktualisiert am
26.09.2013