RS OGH 2013/7/23 10ObS77/13s

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Veröffentlicht am 23.07.2013
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Norm

ASVG §292

Rechtssatz

Die Definition des Nettoeinkommens in § 292 Abs 3 ASVG ist auch für das Einkommen des Ehegatten nach Abs 2 dieser Bestimmung maßgebend. Sofern keine der in § 292 Abs 4 bis 13 ASVG genannten Ausnahmen oder Sonderregelungen zur Anwendung kommen, ist daher stets die Summe aller Einkünfte der betreffenden Person in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlichen Abzüge heranzuziehen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 77/13s
    Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 ObS 77/13s
    Veröff: SZ 2013/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128972

Im RIS seit

26.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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