Zur Verwendung von Papierschnitzeln als Bodengrund bei der Haltung von Schlangenarten, für die keine speziellen Haltungsbedingungen vorgeschrieben sind, wurde vom Sachverständigen Folgendes ausgeführt: Papierschnitzel für Schlangen können zwar eine Laubschicht ersetzen, sind aber keinesfalls besser als diese; für völlig baumlebende Arten und sich vor allem raupenkriechend fortbewegende plumpe Arten sind sie ein ausreichender, wenn auch nicht idealer Bodengrund. Größere schlängelnde Arten finden im alleinigen Bodengrund aus Papierschnitzeln keinen ausreichenden Widerstand für ihre Art der Fortbewegung. Bei allen grabenden und sich tief in Laub einhöhlenden Arten ist bei Verwendung von Papierschnitzeln darauf zu achten, dass der darunter liegende Terrarienboden den Schlangen zuträgliche physikalische Eigenschaften aufweist. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Farbe auf dem Papier wasserlösliche toxische Substanzen enthält, besteht die Gefahr, dass diese mit dem Sprühwasser von den Schlangen aufgenommen würden. Nach diesen Ausführungen des Sachverständigen war von der Vorschreibung von Papierschnitzeln als Bodengrund für Schlangen Abstand zu nehmen, auch wenn es für die konkret gehaltenen Schlangen keine speziellen Haltungsvorschriften über die Bodenbeschaffenheit gibt. So verfolgt § 1 Abs 3 der 2. TierhaltungsVO das grundlegende Ziel, Tieren in Menschenobhut ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen nicht nur zu ermöglichen, sondern ein Maximum an artspezifischen Verhaltensweisen auch gezielt zu fördern. Da das Graben und Wühlen in Papierschnitzeln nicht als artspezifische Verhaltensweise von Schlangen gewertet werden kann, sind diese für größere schlängelnde Arten ungeeignet und entsprechen auch nicht annähernd einem natürlichen Bodengrund. Jedenfalls ist nicht begründbar, dass durch eine solche Bodengestaltung artspezifische Verhaltensweisen gezielt gefördert würden.