Norm
UGB §283Rechtssatz
Mit der Erstverhängung einer Zwangsstrafe darf nicht zugleich auch schon eine Folgestrafe verhängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2013:RW0000747Im RIS seit
01.08.2013Zuletzt aktualisiert am
01.08.2013