RS Vwgh 2013/6/28 2011/02/0002

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Veröffentlicht am 28.06.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;
VStG §65;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

§ 65 VStG hat dann Platz zu greifen, wenn infolge einer Berufung eine Strafe herabgesetzt, in eine mildere Strafart umgewandelt oder, bei aufrechterhaltenem Schuldspruch, ganz nachgesehen wird, aber auch dann, wenn infolge einer Berufung ein Teil eines strafbaren Tatbestandes aus dem Spruch ausgeschieden wird (vgl. E 26. Jänner 2001, 98/02/0277).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011020002.X01

Im RIS seit

18.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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