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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
§ 65 VStG hat dann Platz zu greifen, wenn infolge einer Berufung eine Strafe herabgesetzt, in eine mildere Strafart umgewandelt oder, bei aufrechterhaltenem Schuldspruch, ganz nachgesehen wird, aber auch dann, wenn infolge einer Berufung ein Teil eines strafbaren Tatbestandes aus dem Spruch ausgeschieden wird (vgl. E 26. Jänner 2001, 98/02/0277).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011020002.X01Im RIS seit
18.07.2013Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018