Norm
BSVG §148fRechtssatz
Die Regelung des § 148f Abs 3 Z 2 BSVG, wonach bei Bezug einer Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit nach dem ASVG eine geminderte Bemessungsgrundlage für die Betriebsrente heranzuziehen ist, stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Gleichheitssatz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128949Im RIS seit
02.09.2013Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015