Index
34/01 MonopoleNorm
GlücksspielG §1, §2 Abs4, §52 Abs1, Abs2Leitsatz
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Organisierens verbotener Ausspielungen nach dem GlücksspielG infolge verfassungswidriger Auslegung der Regelung über die Abgrenzung der Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörden und der StrafgerichteRechtssatz
Entscheidungstexte
Schlagworte
Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Strafen, Wetten, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Auslegung verfassungskonforme, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von VerwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B1579.2012Zuletzt aktualisiert am
17.10.2013