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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbeitsmittelV 2000 §65 Abs4 idF 2010/II/021;Rechtssatz
Es obliegt der (Erst-)Behörde und nicht dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat, welches gegen den Beschuldigten Anzeige erstattet, die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte einer näheren rechtlichen Beurteilung zu unterziehen, wobei die Behörde nicht an die rechtliche Beurteilung des Verkehrs-Arbeitsinspektorates gebunden ist (vgl. E 20. Februar 1987, 84/11/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011020268.X02Im RIS seit
14.08.2013Zuletzt aktualisiert am
27.09.2013