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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §35;Rechtssatz
Eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wäre nur dann mildernd, wenn etwa der Täter nicht wusste, dass er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm (vgl. Urteil OGH 30. März 1989, 13 Os 21/89).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011020060.X02Im RIS seit
15.08.2013Zuletzt aktualisiert am
27.09.2013