RS Vfgh 2013/6/27 B484/2012

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Veröffentlicht am 27.06.2013
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Leitsatz

Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung" in §4f Abs2 Z25 ORF-G idF BGBl I 15/2012 mit E v 27.06.2013, G34/2013.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2013:B484.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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