Norm
KartG 2005 §9Rechtssatz
Bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gelten alle Gründer als Beteiligte, nicht aber das Gemeinschaftsunternehmen, besteht dieses doch noch nicht und erzielt auch noch keinen Umsatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128934Im RIS seit
20.08.2013Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013