RS Vwgh 2013/7/24 2013/11/0137

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Veröffentlicht am 24.07.2013
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

TabakG 1995 §13;
TabakG 1995 §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/11/0209 E 21. September 2010 RS 4

Stammrechtssatz

Die Sonderbestimmungen über den Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie (§ 13a TabakG 1995) beziehen sich erkennbar nur auf diejenigen gastgewerblichen Betriebe, die in abgeschlossenen Räumen untergebracht sind. Anders verlören die Sonderregelungen über geeignete Räumlichkeiten (Abs. 2) und Räume bzw. Haupträume (Abs. 2 bis 5) ihren Sinn.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013110137.X01

Im RIS seit

29.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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