RS Vwgh 2013/7/24 2011/11/0164

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Veröffentlicht am 24.07.2013
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Index

L94306 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art7 Abs1;
RettungsdienstG Stmk 1990 §3 Abs2 Z1;
StGG Art6;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hegt gegen das Sitzerfordernis gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Stmk RettungsdienstG 1990, das denen anderer Bundesländer gleicht, weder aus dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes noch aus demjenigen der Erwerbsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Bedenken, er sieht sich daher auch zu einer Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B-VG nicht veranlasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011110164.X02

Im RIS seit

29.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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