Index
L94306 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung SteiermarkNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hegt gegen das Sitzerfordernis gemäß § 3 Abs. 2 Z. 1 Stmk RettungsdienstG 1990, das denen anderer Bundesländer gleicht, weder aus dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes noch aus demjenigen der Erwerbsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Bedenken, er sieht sich daher auch zu einer Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 B-VG nicht veranlasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011110164.X02Im RIS seit
29.08.2013Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014