Norm
AktG §17Rechtssatz
Bei einer nicht börsenotierten Aktiengesellschaft ist die Satzungsbestimmung eines Vorkaufsrechts der Aktionäre für den Fall der Veräußerung von Aktien zumindest bei gemäß § 62 Abs 2 AktG vinkulierten Aktien zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128832Im RIS seit
17.07.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015