RS Vwgh 2013/5/29 2012/22/0261

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Veröffentlicht am 29.05.2013
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §11 Abs2 Z4;
NAG 2005 §11 Abs5;
NAG 2005 §43 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/22/0305 E 26. Februar 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Schon das Fehlen der Erteilungsvoraussetzung des § 11 Abs. 2 Z. 4 in Verbindung mit Abs. 5 NAG 2005 steht der Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels nach § 43 Abs. 4 entgegen. Auf das Vorbringen des Fremden zu seiner Integration kommt es daher nicht mehr an (Hinweis E 22. Juli 2011, Zl. 2011/22/0092, mwN zur gleichartigen Vorgängerbestimmung in § 44 Abs. 4 NAG idF BGBl. I Nr. 122/2009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012220261.X01

Im RIS seit

27.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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