Norm
KartG 2005 §37Rechtssatz
Bei der Veröffentlichungsermächtigung nach § 37 KartG handelt es sich um einen unselbständigen Nebenanspruch, der eine Entscheidung in der Hauptsache voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127779Im RIS seit
19.06.2012Zuletzt aktualisiert am
18.06.2014