RS OGH 2012/6/6 16Ok2/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2012
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Norm

KartG 2005 §38
WettbG §11 Abs1
WettbG §12 Abs5

Rechtssatz

Zur Geltendmachung eines allfälligen Beweisverwertungsverbots bedarf es keines gesonderten Widerspruchs nach Abschluss der Hausdurchsuchung; ein darauf gestützter Einwand kann im Kartellverfahren selbst geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/12
    Entscheidungstext OGH 06.06.2012 16 Ok 2/12
    Veröff: SZ 2012/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128006

Im RIS seit

03.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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